Nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu Fällen sexualisierter Gewalt in der Fokolar-Bewegung geht es nun um konkrete Massnahmen.

Im September 2020 waren durch die Intervention von Betroffenen die Fälle sexualisierter Gewalt eines ehemaligen Fokolar-Mitglieds in Frankreich öffentlich bekannt geworden. Die Fokolar-Bewegung hatte daraufhin eine unabhängige Untersuchungskommission beauftragt, die Fälle selbst und den Umgang damit durch Verantwortliche in der Fokolar-Bewegung zu untersuchen.

Vor sechs Wochen wurde der Abschlussbericht dieser unabhängigen Untersuchungskommission (GCPS Consulting) veröffentlicht. Nun gibt die Fokolar-Bewegung bekannt, was sie von den Empfehlungen der Untersuchungskommission bereits umgesetzt hat und welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen sie beschlossen hat.

„Was wir heute vorlegen, ist eine erste Antwort auf die Empfehlungen aus dem Bericht von GCPS Consulting zu den Fällen von Kindesmissbrauch durch ein ehemaliges Fokolar-Mitglied in Frankreich. Wir sind uns bewusst, dass diese ersten Maßnahmen nicht erschöpfend sind, aber sie sind Teil eines entschiedenen Prozesses der Neuausrichtung des Lebens und der Aktivitäten der Bewegung, in dem Minderjährige, die Person als solche in ihrer ganzen Komplexität im Mittelpunkt aller Fürsorge, des Schutzes und eines Prozesses von Wiedergutmachung und Neuanfang stehen“. Mit diesen Worten stellt Margaret Karram, die Präsidentin der Fokolar-Bewegung, den Weg vor, den die Bewegung nun eingeschlagen hat – auch dank der Empfehlungen von GCPS Consulting.

In den Maßnahmen geht es zunächst um die Betroffenen selbst: Margaret Karram hat persönlich Kontakt zu den Betroffenen in Frankreich aufgenommen, soweit dies unter Wahrung der Privatsphäre möglich war. Zuhören, um Verzeihung bitten, Hilfe anbieten und der Weg der Wiedergutmachung sind dabei die wichtigsten Elemente.

Dann geht es um das Netzwerk. das z.T. bereits entstanden ist und entschieden ausgebaut und gestärkt werden soll, um Betroffene aufzunehmen, ihnen zuzuhören und Möglichkeiten der Unterstützung zu bieten. Dazu gehört auch die Erarbeitung einer klaren definierten Vorgehensweise zur Entschädigung der Opfer. Neu ist die Einsetzung einer Disziplinarkommission, um die Verantwortung der Personen mit Leitungsaufgaben in der Fokolar-Bewegung im Umgang mit sexualisierter Gewalt, mit geistlichem und Machtmissbrauch zu beurteilen.

Neben der Veröffentlichung des ab sofort jährlich erscheinenden Jahresberichts der Zentralen Kommission für das Wohlergehen und den Schutz von Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (CO.BE.TU) wurde der Ausbau der z.T. bereits eingeführten Schulungskurse zur Prävention sexualisierter Gewalt und von geistlichem Machtmissbrauch für alle Mitglieder der Bewegung beschlossen. Auch verpflichtende Fortbildungskurse für Personen mit Leitungsverantwortung sind vorgesehen.

Datum: 20.05.2022
Kategorie: Weltweit

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